Schnee, Eis und Glätte? Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht – zuverlässig, pünktlich und rechtssicher. Damit Ihre Wege frei bleiben und Sie auf der sicheren Seite sind.
Von Schneeräumung bis Glättebeseitigung – wir halten Ihre Wege, Zufahrten und Parkflächen sicher und frei.
Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingangsbereiche werden professionell von Schnee befreit – maschinell oder manuell, je nach Fläche und Schneemenge.
Vorbeugendes und reaktives Streuen mit umweltverträglichem Streugut. Wir beseitigen Eisglätte zuverlässig – bevor sie zur Gefahr wird.
Bevor Ihre Mitarbeiter, Mieter oder Kunden eintreffen, sind die Wege bereits geräumt und gestreut. Einsatz ab 4:00 Uhr morgens – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit, Ort und Fotos dokumentiert. So haben Sie jederzeit einen lückenlosen Nachweis für Ihre Verkehrssicherungspflicht und Haftungsabsicherung.
Für Parkplätze, Gewerbeflächen und große Areale setzen wir Räumfahrzeuge und Schneepflüge ein – effizient und schnell, auch bei starkem Schneefall.
Bei starker Schneelast oder gefährlichen Eiszapfen übernehmen wir die fachgerechte Dachräumung und Beseitigung – für die Sicherheit Ihrer Gebäudenutzer und Passanten.
Grundstückseigentümer und Verwalter sind gesetzlich zur Räum- und Streupflicht verpflichtet. Bei Unfällen durch Glätte drohen Schadensersatzansprüche und hohe Bußgelder. Mit unserem professionellen Winterdienst delegieren Sie diese Pflicht rechtssicher an uns.
Ob Wohnanlage, Bürokomplex, Gewerbefläche oder öffentliche Einrichtung – wir betreuen Objekte jeder Größe zuverlässig über die gesamte Wintersaison.
Von der Erstbegehung bis zum ersten Einsatz – unkompliziert, rechtzeitig und auf Ihr Objekt abgestimmt.
Schritt 1
Wir besichtigen Ihr Objekt vor Ort und erfassen alle relevanten Flächen: Gehwege, Zufahrten, Parkplätze, Treppen und Eingangsbereiche. Dabei klären wir Besonderheiten wie Gefälle, sensible Bereiche und Zugangszeiten.
Schritt 2
Sie erhalten ein transparentes Angebot mit klar definierten Leistungen, Einsatzzeiten und Festpreisen – als Saisonvertrag oder auf Einzelabruf. Der Vertrag sichert Sie rechtlich bei der Verkehrssicherungspflicht ab.
Schritt 3
Unser Team überwacht die Wetterlage permanent über professionelle Wetterdienste. Bei Schneefall- oder Glätte-Warnung wird die Einsatzbereitschaft automatisch aktiviert – ohne dass Sie anrufen müssen.
Schritt 4
Räumung und Streuung erfolgen rechtzeitig – oft schon ab 4:00 Uhr morgens. Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel, GPS-Daten und Fotos dokumentiert. Sie erhalten die Berichte für Ihre Haftungsabsicherung.
Weil im Winter keine Zeit für Ausreden bleibt – und Ihre Verkehrssicherungspflicht keine Pause kennt.
Mit unserem Winterdienstvertrag delegieren Sie Ihre Räum- und Streupflicht rechtswirksam an uns. Inklusive lückenloser Dokumentation für den Haftungsfall.
Einsatz ab 4:00 Uhr morgens – bevor Ihre Mitarbeiter, Mieter oder Kunden das Haus verlassen. Auch an Wochenenden und Feiertagen, ohne Ausnahme.
Jeder Einsatz mit Zeitstempel, GPS und Fotos dokumentiert. Im Schadensfall haben Sie den Nachweis, dass Ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Wir verwenden abstumpfende Streumittel und salzarme Alternativen, die Ihren Bodenbelag, Ihre Pflanzen und die Umwelt schonen – ohne Kompromisse bei der Wirksamkeit.
Mit unserem Saisonvertrag kennen Sie Ihre Winterdienst-Kosten von Anfang an. Transparente Pauschalen statt unberechenbarer Einzelabrufe – gut für Ihr Budget.
Sie müssen nicht anrufen – wir überwachen die Wetterlage permanent und aktivieren den Einsatz automatisch bei Schneefall oder Glättewarnung.
Die wichtigsten Antworten rund um unseren Winterdienst – damit Sie bestens vorbereitet in die kalte Jahreszeit starten.
Idealerweise im Frühherbst (September/Oktober), damit wir die Objektbegehung und Vertragsgestaltung rechtzeitig vor dem ersten Frost abschließen können. Aber auch kurzfristige Anfragen nehmen wir gerne an – sprechen Sie uns einfach an.
Grundstückseigentümer sind zur Verkehrssicherung verpflichtet. Mit unserem Winterdienstvertrag übertragen Sie diese Pflicht rechtswirksam an uns. Unsere lückenlose Dokumentation dient als Nachweis, dass die Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Die gesetzliche Räumpflicht gilt in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Unser Team beginnt bereits ab 4:00 Uhr morgens, damit Gehwege und Zufahrten rechtzeitig frei sind. Bei Dauerschneefall werden Nachräumungen durchgeführt.
Ja, selbstverständlich. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch an Wochenenden und Feiertagen – allerdings oft mit angepassten Uhrzeiten (ab 8:00 oder 9:00 Uhr). Unsere Einsätze decken diese Zeiten vollständig ab.
Wir setzen auf umweltverträgliche abstumpfende Streumittel (Splitt, Granulat) und verwenden Streusalz nur dort, wo es gesetzlich erlaubt und technisch notwendig ist. Auf sensiblen Flächen wie Naturstein oder in der Nähe von Grünflächen achten wir besonders auf materialschonende Alternativen.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Winterdienst – rechtzeitig vor dem ersten Frost. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, abgestimmt auf Ihr Objekt und Ihre Anforderungen.